Förderkonzepte    (vgl. auch Seite unten)   

Erweiterung des Schulprogramms 2006

Zur Aufnahme in das Schulprogramm, wird später in das Förderprogramm der Schule integriert

Deutsch- Förderung

(Lesetraining, Textverständnis, Wortschatz, Texte formulieren, Grammatik, Rechtschreibung, Nachschlageübungen)

Für Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund und für Kinder mit starken Lese- und Rechtschreibschwächen werden Förderkurse in Deutsch angeboten.

Die Förderung wird in der Regel in der Orientierungsstufe klassenbezogen durch den jeweiligen Deutschlehrer/ die jeweilige Deutschlehrerin mit einer Förderstunde  je Woche durchgeführt. Sie ist abhängig von der Zuweisung von Förderstunden durch das Ministerium. Sollten mehr Förderstunden als Klassen in der Orientierungsstufe zur Verfügung stehen, so können Förderkurse auch für die 7. Klassen angeboten werden.

Der Deutschlehrer/ Die Deutschlehrerin  bestimmt die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler, für diese ist der Unterricht verpflichtend. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen Förderplatz.

Der einstündige Förderkurs dauert längstens ein Jahr. Schülerinnen und Schüler, die sich stark verbessert haben und der Förderung nicht mehr bedürfen, können aber jederzeit vom Kursleiter entlassen werden. Während des Schuljahres sind auch Neuaufnahmen möglich.

Die Stoffverteilungspläne für die Förderkurse 5 .- 7. Klasse sind von der Fachkonferenz Deutsch am 23. 8. 2006 verabschiedet worden.


 

Warum brauchen wir ein Förderungskonzept?

Aus „Schule Aktuell“ Januar 2006        (zur Schulgesetznovelle… wohl Jan 07)

Ein zentraler Punkt der Schulgesetznovelle ist deshalb die verstärkte Förderorientierung. So soll in allen Schularten die Förderung der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers als das zentrale Ziel aller schulischen Arbeit und als durchgängiges Unterrichtsprinzip verwirklicht werden.

 Fördern versteht sich dabei nicht nur als Beheben von Defiziten, sondern vor allem als Weiterentwicklung der jeweils individuellen Lernkompetenz. Das erfordert eine veränderte Unterrichtskultur hin zur

• Orientierung an Kompetenzen

• Vermittlung von Kompetenzen zur Selbstorganisation

• Nachhaltigkeit und Anschlussfähigkeit des Wissens

• Differenzierung der Lernwege, um alle Schülerinnen und Schülerin heterogenen Gruppen besser als

   bisher zu fördern und zu fordern

• Orientierung an Standards, um den Erwerb vergleichbarer fachlicher Kompetenzen sicherzustellen

• Orientierung zu veränderten Formen des Unterrichts mit vielfältigen Methoden und Arbeitsformen.

 

Jede Schule wird verpflichtet, ein Förderkonzept zu entwickeln und durch Beschlüsse aller Gremien verbindlich zu machen.

Elemente dieses Förderkonzeptes sollten sein:

 

• Arbeit mit Lernplänen vorrangig für leistungsstarke und –schwache Schülerinnen und Schüler  

   mitbesonderem Förderbedarf in allen Jahrgangsstufen bis zum Ende der   Sekundarstufe I aller  

   Schularten

aktive Mitarbeit der Eltern

• ein Methodenkonzept, das alle Fächer und Jahrgangsstufen einbezieht

• zeitlich begrenzte Hilfen, um konkrete Lernprobleme zu überwinden

 

Ziel des Förderkonzeptes

Die individuelle Förderung des einzelnen Kindes und Jugendlichen rückt immer mehr in den Blickpunkt. Die Fähigkeiten des einzelnen Schülers, der einzelnen Schülerin zu erkennen, Schwächen und Stärken herauszufiltern und entsprechende Hilfen zu geben, das ist eine der großen Herausforderungen an die Schulen. Die Landesregierung will sie bei dieser Aufgabe unterstützen und hat deshalb einen Förderfonds aufgelegt.

Aus diesem Fonds können Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien ab dem 1. August 2006 eine

zeitlich befristete Unterstützung in Form von zusätzlichen Lehrerwochenstunden oder entsprechenden Finanzmitteln erhalten. Voraussetzung für eine Förderung ist die Vorlage eines Konzeptes zur Vermeidung des Sitzenbleibens und von Rückstufungen, vorrangig in den Jahrgangsstufen 7 und 8, oder des Schulabgangs ohne Abschluss.

Erklärtes Ziel ist es, das Sitzenbleiben und den möglichen Schulartwechsel nach Klasse 7 deutlich zu verringern. Die Orientierung soll also nach Klasse 6 abgeschlossen sein, für den noch nicht verkürzten gymnasialen Bildungsgang gilt dies nach Klasse 7. Der Schulartwechsel von der Hauptschule zur Realschule und von der Realschule zum Gymnasium soll bei überdurchschnittlichen Leistungen möglich sein und abgesichert werden, um die Durchlässigkeit der Bildungswege zu verstärken. Die notwendigen Verordnungen dazu werden nach Änderung des Schulgesetzes auf den Weg gebracht, sodass alle Beteiligten genügend Zeit haben, sich darauf einzustellen.

 


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